Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version: 1.0.1, Datum: 13.01.2021
I. Allgemein
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Electriphant Ltd. & Co. KG (nachfolgend "Electriphant" oder "wir" bzw. "uns" genannt) und sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten ausschließlich. AGB des Kunden kommen nicht zur Anwendung; diesen wird hiermit widersprochen. Von unseren AGB abweichende Bestimmungen sind nur dann wirksam, wenn wir diesen schriftlich und ausdrücklich zustimmen. Unsere Zustimmung gilt dabei nur für den jeweiligen Vertrag und nicht für Folgeverträge.
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Ein Schweigen unsererseits gilt niemals als Zustimmung zu oder Annahme von Erklärungen oder Bestimmungen jeglicher Art.
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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
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Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vorbehaltlich Druckfehler und Irrtümer.
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Ist der Kunde Wiederverkäufer, verpflichtet er sich, die Bestimmungen dieser AGB dem Endkunden zu überbinden, soweit sie auf diesen anwendbar sind, insbesondere die Bestimmungen der Abschnitte VIII. bis XIII. Der Kunde hat Electriphant für alle Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung entstehen, völlig schad- und klaglos zu halten.
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Der Kunde hat uns wichtige Änderungen (z.B. Änderung der Anschrift oder sonstiger Kontaktdaten, Änderung der Firma einschließlich der bevorstehenden Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. der Abweisung eines diesbezüglichen Antrags mangels kostendeckenden Vermögens) umgehend schriftlich bekanntzugeben.
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Gerichtsstand ist Linz. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Die aktuelle Fassung dieser AGB kann jederzeit auf unserer Website unter www.electriphant.io/terms-and-conditions abgerufen werden.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Schreiben i.d.R. allein die männliche Form. Im Sinne der Gleichbehandlung sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.
II. Preise und Leistungsausführung
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Preisangaben gelten ab Lager und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transport und Versand sowie Zoll und Versicherungen.
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Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
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Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist nicht im Auftrag enthalten und ist vom Kunden zu veranlassen.
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Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung unserer Arbeits-, und Fahrtzeiten sowie Fahrt- und Nächtigungskosten, etc. laut unseren "Bedingungen und Verrechnungssätze für Dienstleistungen", die wir auf Anfrage gerne übermitteln.
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Von unseren Mitarbeitern vorgelegte Einsatzberichte, Lieferscheine etc. sind vom Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu unterzeichnen. Ist seitens des Kunden keine zur Unterzeichnung berechtigte Person anwesend, sind die Eintragungen unserer Mitarbeiter verbindlich und gelten als Nachweis.
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Vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Wir sind berechtigt, sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.ä.) gerechtfertigte Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
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Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
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Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich vom Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen oder Angaben besteht nicht.
III. Elektronische Rechnungsstellung
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Wir übermitteln dem Kunden sämtliche Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Rechnungs-E-Mail-Nachrichten seinerseits ungehindert empfangen werden können und z.B. Spamfilter entsprechend anzupassen. Eine Rechnung gilt als zugestellt, wenn wir nach Versand der entsprechenden E-Mail-Nachricht keine zeitnahe Unzustellbarkeitsnachricht ("Non-Delivery Notification") der Empfängeradresse erhalten. Allgemeine automatisierte Antwortnachrichten (z.B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und haben auf die Gültigkeit der Zustellung keinen Einfluss.
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Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der beschriebenen Form der Rechnungsstellung einverstanden. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen. Nach erteiltem Widerruf erhält der Kunde zukünftige Rechnungen in Papierform, postalisch zugestellt. Wir behalten uns vor, für jede erstellte Papierrechnung einen Kostenersatz i.H.v. 16,- € zzgl. USt. in Rechnung zu stellen.
IV. Zahlung
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Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
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Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, behalten wir uns vor, unter angemessener Nachfristsetzung alle unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen (Liefersperre) und/oder vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen. Selbiges gilt, jedoch unverzüglich, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder ein diesbezüglicher Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.
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Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) vom Kunden einzufordern.
V. Eigentumsvorbehalt
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Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. Auf Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen übliche Gefahren (z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl) zu versichern. Im Schadensfall hat der Kunde Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Höhe der noch aushaftenden Forderung an uns abzutreten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
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Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet oder sicherungsübereignet noch auf andere Weise mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
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Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir unter angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
VI. Gefahrenübergang
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Auf den Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, die Ware oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
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Ab dem Gefahrenübergang hat der Kunde selbst für den notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden hin wird durch uns eine Transportversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
VII. Vertrag und Rücktritt
- Bei beabsichtigtem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzug hat von diesem eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
VIII. Liefer-/Leistungsfristen und Mitwirkungspflichten
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Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn
- wir die vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhalten haben und
- alle technischen Details geklärt wurden.
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Zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen ist die Mitwirkung des Kunden notwendig. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der nachfolgend beschriebenen Mitwirkungspflichten oder aufgrund einer wegen Zahlungsverzuges verhängten Liefersperre (siehe IV. Zahlung ), so werden Lieferfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wir sind berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten für Lagerung von Materialien, Geräten und dergleichen zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
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Der Kunde hat sich um eine möglichst rasche gemeinsame Klärung aller technischen Details, wie z.B. genaue Aufstellorte, Anzahl und Art der Betriebsmittel, Leitungsführung, Funktionsweisen und -abläufe, Sicherheitskonzepte etc. zu bemühen.
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Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk bzw. für den Kaufgegenstand gegeben sind, die dem Kunden im Vertrag oder vor Vertragsabschluss beschrieben wurden oder die der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie z.B. Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werk bzw. mit dem Kaufgegenstand kompatibel sind.
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Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
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Der Kunde hat bei von uns durchzuführenden Montage- und Inbetriebnahmearbeiten dafür zu sorgen, dass
- sofort nach Ankunft unseres Personals mit den Arbeiten begonnen werden kann und
- bereits alle notwendigen Vorleistungen erbracht worden sind und
- eine ungehinderte und sichere Montage und Inbetriebnahme möglich ist und
- die im Sinne der Arbeitnehmerschutzverordnung erforderlichen Räumlichkeiten und sanitären Einrichtungen vorhanden und benutzbar sind.
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Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit am Montageort zu sorgen. Er haftet für Personen- und Sachschäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.
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Die für die Montage und Inbetriebnahme einschließlich des Probebetriebs erforderlichen Energie- und Wassermengen sowie die für Tests und Probebetrieb erforderlichen Produktionsstoffe und Bedienpersonen sind vom Kunden auf dessen Kosten zur Verfügung zu stellen.
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Montage und Inbetriebnahme am Stück und unmittelbar nacheinander durchgeführt. Kosten für Stehzeiten, zusätzliche Übernachtungen und An- und Abreisen aufgrund von Unterbrechungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese durch die Verletzung der beschriebenen Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstanden sind.
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Fristen und Termine verlängern/verschieben sich bei höherer Gewalt, bewaffneten Auseinandersetzungen, behördlichen Interventionen, Transport- und Verzollungsverzug, Streik, Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um die Dauer dieser Ereignisse. Selbiges gilt sinngemäß für Aufträge, die eine Arbeitsleistung, wie Montage oder Inbetriebnahme in einem Bestimmungsland beinhalten, für das eine Reisewarnung oder partielle Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium oder das deutsche auswärtige Amt ausgerufen wurde oder dessen Sicherheitsstufe von einer dieser Stellen auf Stufe 3 oder mehr erhöht wurde.
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Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
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Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, wodurch sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
IX. Abnahme
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Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, ist der Auftrag mit der Abnahme erfüllt. Nachdem wir dem Kunden die Abnahmebereitschaft mitgeteilt haben, muss die Abnahme innerhalb von vier Wochen erfolgen. Kommt während dieses Zeitraums aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, kein Abnahmetermin zustande, an dem sowohl der Kunde als auch Electriphant anwesend sind, so gilt das von uns hergestellte Werk bzw. der Kaufgegenstand nach Ablauf dieses Zeitraums als vollständig abgenommen. Selbiges gilt, wenn der Kunde während dieses Zeitraums mit der Nutzung des Werks bzw. des Kaufgegenstands im Rahmen seines Geschäftsbetriebes begonnen hat.
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Die Abnahme kann nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
X. Gewährleistung
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Die Gewährleistungsdauer beträgt ein Jahr ab Lieferung. Verschleißteile und Gebrauchtwaren sind von der Gewährleistung ausgenommen. Speichermedien wie Festplatten, Speicherkarten, USB-Speichersticks, etc. gelten als Verschleißteile, sofern im vorgesehenen Einsatzgebiet eine gesteigerte Häufigkeit der Schreibvorgänge und damit eine reduzierte Lebensdauer zu erwarten ist.
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Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt, wenn die Ursache des Mangels dem Kunden zuzurechnen ist, u.a. in Fällen, in denen
- die vereinbarten erforderlichen technischen und physikalischen Voraussetzungen, wie z.B. Überspannungsschutz, Netzstabilität oder klimatische Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden oder
- eine unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Benutzung oder eine Überbeanspruchung vorliegt oder
- die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden oder die hierfür vorgeschriebenen Intervalle nicht eingehalten wurden oder
- die Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung, Sicherheitshinweise oder andere Inhalte der Betriebsanleitung nicht befolgt wurden oder
- Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte fehlerhaft durchgeführt wurden oder durch diese Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht von Electriphant autorisiert wurden.
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Mängelrügen und Beanstandungen jeglicher Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung schriftlich bekannt zu geben. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden war. Eine Weiternutzung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenermittlung und -behebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Fehlerbehebung oder die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar werden.
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Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen, soweit dies zumutbar ist. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
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Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das von uns hergestellte Werk bzw. der Kaufgegenstand zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf von den uns zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen abweichende tatsächliche Gegebenheiten zurückzuführen ist, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (siehe VIII. Liefer-/Leistungsfristen und Mitwirkungspflichten) nicht nachgekommen ist. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie z.B. Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit dem von uns hergestellten Werk bzw. mit dem Kaufgegenstand nicht kompatibel sind.
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Dem Kunden ist bewusst, dass während Inbetriebnahme, Probebetrieb und Tests sowie während der Fehlersuche im Zuge der Störungsbehebung zeitweilige Produktionsstillstände oder die Produktion von Ausschussware nicht unüblich bzw. u.U. unvermeidbar sind und deshalb keinen Mangel oder Schadensersatzanspruch begründen.
XI. Haftung
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Wir haften grundsätzlich für von uns schuldhaft verursachte Sach- und Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Die Haftung für Sachschäden ist in jedem Fall auf die Haftungs-Höchstsumme der durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt ist die Haftung hier jedoch zusätzlich auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Die Haftung für bloße Vermögensschäden sowie Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn oder Schäden durch Produktionsunterbrechung oder Betriebsausfall ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass Electriphant den Schaden verschuldet hat.
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Soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
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Regressforderungen des Kunden oder von Dritten aufgrund der Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Die beschriebenen Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.
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Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Wartungshinweise und sonstigen Inhalte der ihm übergebenen Betriebsanleitung zu befolgen und einzuhalten bzw. für deren Befolgung und Einhaltung zu sorgen. Der Kunde ist sich seiner eigenen Haftung bei Nichteinhaltung bzw. Zuwiderhandeln bewusst, sowie seiner Haftung u.a.
- bei Nichteinhaltung der für ihn geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften oder
- wenn durch den Kunden oder durch Dritte Veränderungen an der Anlage vorgenommen werden, die nicht von Electriphant autorisiert wurden, oder
- wenn der Kunde Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, und Instandhaltungsarbeiten nicht von Fachkräften durchführen lässt.
XII. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung
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Sämtliche technischen Unterlagen, wie Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen ebenso wie sonstige Projektunterlagen, wie Angebote, Dokumentationen oder Abbildungen sowie Software, die von uns beigestellt werden bzw. durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Deren Verwendung unterliegt den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Zurverfügungstellung oder Nachahmung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. Wir gestatten das Anfertigen von Kopien durch den Kunden, sofern dies ausschließlich unternehmensinternen Zwecken dient, die in Zusammenhang mit der Nutzung des von uns hergestellten Werks bzw. des Kaufgegenstands stehen, einschließlich der Datensicherung.
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Für Software im Lieferumfang, für die kein individueller Lizenzvertrag vereinbart wurde, gilt grundsätzlich Folgendes: Der Kunde erwirbt mit dem Kauf das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software am vereinbarten Aufstellort für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Sofern der Einsatz der Software zusammen mit von uns gelieferter Hardware vorgesehen ist, beschränkt sich das Recht auf die Nutzung auf dieser Hardware, in den anderen Fällen auf die Nutzung entsprechend der im Vertrag angegebenen Anzahl der Geräte oder Lizenzen. Ist der Kunde Wiederverkäufer, gehen die vorstehend erworbenen Rechte zur Gänze auf den Endkunden über.
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Sowohl Electriphant als auch der Kunde verpflichten sich zur Geheimhaltung der ihnen aus der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten. Beide Parteien haben ein angemessenes Datensicherheitsniveau zu gewährleisten und sicherzustellen, dass solche vertraulichen Informationen nur an Dritte (z.B. Subunternehmer, Behörden) weitergegeben werden, wenn dies für die Auftragsausführung erforderlich ist und diese sich damit einverstanden erklären, an dieselben Geheimhaltungsbedingungen gebunden zu sein, oder hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
XIII. Datenverarbeitung
- Wir speichern und verarbeiten Daten des Kunden sowie personenbezogene Daten unserer Kontaktpersonen beim Kunden im erforderlichen Mindestmaß, um unsere Geschäftstätigkeit ausüben, vorvertragliche Maßnahmen durchführen sowie unsere vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit auf unserer Website unter www.electriphant.io/privacy-statement abrufen können.